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Ich werde oft gefragt, wie Phytotherapie, Spygyrik, Anthroposophische Leistungen, Ayurveda, Kinesiologie, Yoga, Rolfing, Shiatsu, Tuina etc. per GebüH abgerechnet werden können. Die Antwort auf diese Frage habe ich in einer neunseitigen Liste zusammengefasst. Diese Liste enthält alle Leistungen der GebüH und eine große Zahl von alternativmedizinisch-naturheilkundlichen Diagnose- und Therapieformen, die nicht in der GebüH gelistet sind.

Die Liste ist in zwei Spalten aufgeteilt. Über die erste Spalte können Sie die erbrachte Leistung ausfindig machen z.B. Fußreflexzonenmassage. In der zweiten Spalte finden Sie die passende GebüH Ziffer z.B. 20.2. Wichtig ist, dass Sie nur Ziffern und Leistungsbeschreibungen abrechnen, die in der GebüH enthalten sind. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die Sachbearbeiter bei den Kostenträgern Leistungen nicht erstatten (was derzeit ohnehin ein riesen Problem darstellt).

Die Liste enthält keine 9er und 10er Ziffern. Zum Thema Hausbesuche abrechnen mit dem GebüH habe ich bereits einen eigenen Beitrag verfasst. Bei der Erstellung einer Rechnung sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht nur eine Leistung abrechnen, sondern nach Möglichkeit eine sinnvolle Ziffernkombination z.B. Ziffern 1, 2, 5 + 20.2 Fußreflexzonenmassage.

Die oben beschriebene Liste ist keine offizielle Liste und ausschließlich für Anwender der Heilpraktiker Software heilpraxisLIFE bzw. der Heilpraktiker Software SalutaMED bestimmt. Die Auflistung dient ausschließlich als Hilfsmittel für die Heilpraktiker Abrechnung. Sie können die Liste jederzeit per Email kostenlos anfordern. Schreiben Sie einfach an info@heilpraktikersoftware.de

Stefan Lackermeier
Heilpraktiker

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