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Wenn Heilpraktiker*innen ihren Patienten „leistungsträgerkonforme“ Rechnungen nach dem GebüH erstellen müssen, stellen sich ihnen zu Beginn oft folgende Fragen:

  • „Wie ist mein Patient überhaupt versichert?“
  • „Aus welcher Spalte des GebüH wähle ich die richtigen Beträge für den einzelnen Patienten korrekterweise aus?“

Schon an dieser Stelle wenden sich viele Therapeuten verzweifelt von diesem so hilfreichen Instrument für das erfolgreiche Fortbestehen der Praxis leider ab. Wir werden hier versuchen, Ihnen den Sachverhalt so darzulegen, dass Sie sich fortan sicher durch dieses gar nicht so verwirrende „Labyrinth“ bewegen können.

Viele Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben, insbesondere in der Praxisgründungsphase, Schwierigkeiten mit der Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH. Vor allem das Auffinden der korrekten Abrechnungssätze in den „Spalten“ des GebüH bereitet vielen Therapeuten Kopfzerbrechen. Dabei ist die Sache eigentlich recht einfach.

Jede GebüH Ziffer hat nicht nur einen Abrechnungssatz, sondern gleich mehrere, dargestellt in den sogenannten „Spalten“ des GebüH. Welche Spalte beim jeweiligen Patienten verwendet werden muss, hängt von der individuellen Versicherungssituation des einzelnen Patienten ab.

Einige Beispiele:

Ein Beamter der „Bundespolizei“ z.B. bekommt eine Rechnung, in der die Beträge aus der Spalte „Bundesbeihilfe“ gewählt werden.

Einem Lehrer oder einer Lehrerin wird eine Rechnung erstellt, in der die Beträge aus der Spalte der „Landesbeihilfe“ (z.B. Beihilfe Bayern oder des jeweiligen Bundeslandes) herangezogen werden.

Falls ein Patient gesetzlich krankenversichert ist (GKV) und keinen Kostenträger wie z.B. eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen hat, wird die Spalte „Selbstzahler“ gewählt, in der pauschale Preise für bestimmte Leistungen oder Behandlungszeiten von jedem Therapeuten individuell festgelegt werden können.

Wir stellen hier allen Anwenderinnen und Anwendern der Software heilpraxisLIFE und SalutaMED sowie den Absolventen*innen der Seminare von Sabine Schiewer www.naturheilpraxis-abc.de einen Werkzeugkasten für den Umgang mit dem GebüH zur Verfügung. Nachfolgend beschreiben wir ausführlich, wie Therapeuten einfach und leicht die richtigen Abrechnungsarten und damit immer die richtigen Gebührensätze finden können. Wichtig zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass viele GebüH-Auflistungen, wie sie zahlreich  im Internet zu finden sind, diesen Sachverhalt sehr häufig nur unzureichend abbilden. Auch viele Anleitungen und GebüH-Abrechnungs-Fibeln enthalten oft nur wenige Abrechnungssätze  pro GebüH-Ziffer (Spalten in diesen Tabellen).

Nutzen Sie die nachfolgende Anleitung wie einen Wegweiser. Bewegen Sie sich einfach entlang der Linie, die für Ihren Patienten zutreffend ist. In der Grafik sind alle denkbaren Konstellationen für die Auswahl der Abrechnungsart als Entscheidungs-Pfade dargestellt.

Abrechnungsart finden Heilpraktiker Software heilpraxisLIFE

Zuerst klären Sie durch Befragung des Patienten, ob dieser verbeamtet oder gesetzlich (GKV) bzw. privat (PKV) krankenversichert ist. Mit dieser Information wissen Sie bereits,  auf welchem Pfad es in der Grafik in die 2. Stufe „weitergeht“:

  1. Beihilfe – Beamte Bund/Land/Post (blauer Pfad)

Falls ein Patient verbeamtet ist, so muss nur noch ermittelt werden, ob dieser ein Beamter des Bundes (Abrechnungsart „Beihilfe Bund“), eines Bundeslandes (Abrechnungsart „Beihilfe Bayern“, „Beihilfe NRW“ etc.) oder ein Postbeamter („PostBeaKK“) ist. In heilpraxisLIFE bzw. SalutaMED wird die zutreffende Abrechnungsart in den Datensatz des betreffenden Patienten eingetragen. Die Preisfindung für die Abrechnungsziffern wird ab diesem Zeitpunkt vom System automatisch im Hintergrund vorgenommen, ohne dass Sie sich als Therapeut*in darüber weitere Gedanken machen müssen.

  1. Die Gesetzliche Krankenversicherung GKV (roter Pfad)

Falls ein Patient gesetzlich krankenversichert ist, sollte geklärt werden, ob evtl. eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen die Kosten für die Behandlung übernehmen wird. In diesem Fall wird beim Patienten die Abrechnungsart „Zusatzversicherung“ eingetragen. Falls die Zusatzversicherung z.B. im Rahmen des  „PKV Mindestsatz“ erstattet oder in der Spalte „minimaler Rahmen“ Leistungen übernommen werden, so können selbstverständlich auch diese Abrechnungsarten im Datensatz des Patienten  gespeichert werden.

Für Patienten, die die Behandlungskosten privat tragen, kann die Abrechnungsart „Selbstzahler“ eingetragen werden. In diesem Fall ist es egal, ob eine einzelne, auch selbstgenerierte Abrechnungsziffer mit einem pauschalen Betrag auf der Rechnung erscheint oder ob eine Auflistung von GebüH-Ziffern in der Rechnung Anwendung findet.

Einen Sonderfall stellen osteopathische Behandlungen dann dar, wenn ein Heilpraktiker*in als Osteopath*in aufgrund seiner/ihrer Ausbildung bei den gesetzlichen Krankenversicherungen eine „Zulassung“ erlangt hat. In diesem Fall werden Rechnungen bis zu einer bestimmten Höhe auch von bestimmten gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt und erstattet. Die zu wählende Abrechnungsart richtet sich dann nach den Sätzen, die die jeweilige Gesetzliche Krankenversicherung hierfür vorgesehen hat.

  1. Die Private Krankenversicherung PKV (grüner Pfad)

Ist ein Patient bei einer Privaten Krankenversicherung  versichert, stehen die Abrechnungsarten „PKV Schwellenwert“, „PKV Mindestsatz“, „minimaler Rahmen“ und „maximaler Rahmen“ für die Auswahl im Patienten-Datensatz zur Verfügung. Falls der Patient, was relativ häufig vorkommt,  nicht genau weiß, bis zu welcher Höhe der Kostenträger die Rechnungen eines Heilpraktikers / einer Heilpraktikerin übernimmt, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

Beim Patienten wird zunächst die Abrechnungsart „maximaler Rahmen“ hinterlegt. Dann wird eine Rechnung direkt im Anschluss an die erste Behandlung für den Patienten ausgestellt mit der Bitte um schnellstmögliche Einreichung beim Kostenträger und der Übermittlung der Leistungsaufstellung, die die Patienten für jede eingereichte Rechnung erhalten. Diese Leistungsaufstellung des Kostenträgers für diese erste Rechnung wird nun mit den Beträgen der unterschiedlichen Spalten des Leistungskataloges verglichen. Falls alle Leistungen bis zum „maximalen Rahmen“ erstattet wurden, kann die Abrechnungsart unverändert beim Patienten gespeichert verbleiben. Falls die Abrechnungsbeträge vom Kostenträger reduziert wurden, muss anhand des Leistungskataloges ermittelt werden, bis zu welcher Spalte die Gebührensätze übernommen werden. Diese Abrechnungsart wird dann beim Patienten im Patientendatensatz eingetragen und gespeichert.

Damit haben Sie für jeden einzelnen Patienten und seine individuelle Versicherungssituation mit wenigen Schritten  eine immer korrekte Rechnungsstellung aus den Programmen heilpraxisLIFE sowie SalutaMED erreicht und können sich in der therapeutischen Arbeit auf das Wesentliche konzentrieren.

GebüH – Intensiv – Abrechnungsseminare und Existenzgründungsseminare mit Intensiv-GebüH – Abrechnungsteil bei Sabine Schiewer erklären diese Sachverhalte eingehend und verständlich neben allen weiteren praxisrelevanten und wichtigen Themen. Eine für alle Therapeuten empfehlenswerte Schulung, egal, ob Sie in einer neugegründeten Praxis starten wollen oder Ihre Praxis bereits langjährig besteht, nicht aber den erwarteten oder erhofften Gewinn erzielt. Anmeldungen jederzeit unter

https://www.naturheilpraxis-abc.de/

Ganzjährig Seminare nahezu bundesweit, jederzeit buchbar, Zusatztermine möglich

Auf Anfrage auch für Gruppen oder Heilpraktikerschulen

Weiterführende Links

Heilpraktiker Software heilpraxisLIFE
Heilpraktiker Software SalutaMED
Heilpraktiker Ausbildung
Konzepte & Heilkunst GmbH

 

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