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Hausbesuche können für Therapeuten wie z.B. Heilpraktiker oder Physiotherapeuten eine lukrative Einnahmequelle sein. Bei der Abrechnung von Hausbesuchen sind allerdings ein paar Dinge zu beachten. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf das GebüH, also das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

  • Die Notwendigkeit eines Hausbesuchs muss aus der Diagnose ersichtlich sein. Alternativ dazu gibt es Bedarfsfälle, die einen Hausbesuch rechtfertigen. Bedarfsfälle müssen hinreichend begründbar sein (z.B. Pflegestufe, Hexenschuss, Schwindel, Schmerzzustände, akute Verschlechterung des Zustandes).
  • Ein Hausbesuch ist nicht angezeigt, wenn sich der Patient lediglich den Weg in die Praxis oder Wartezeiten sparen möchte.
  • Die Sorgfaltspflicht darf nicht verletzt werden. Evtl. ist der Einsatz eines Notarztes indiziert.
  • Falls mehrere Hausbesuche miteinander verbunden werden, müssen die Fahrtkosten aufgeteilt werden.
  • Die Preise für die einzelnen GebüH Ziffern hängen davon ab, wie der Patient versichert ist z.B.: PKV1, PKV2, Beihilfe, Selbstzahler etc. Falls für die Wegekosten höhere Sätze abgerechnet werden, als in der GebüH vorgesehen sind, kann es sein, dass dem Patienten nicht alle Kosten durch den Kostenträger zurück erstattet werden.
  • Bei einer reinen Hausbesuchspraxis können keine 9er und 10er GebüH Ziffern abgerechnet werden. Die Wegekosten müssen beim Finanzamt als Betriebskosten geltend gemacht werden.

Nun zu den abrechenbaren Ziffern. Für die Abrechnung von Hausbesuchen kommen im Prinzip vier Gruppen von Ziffern in Frage:

  1. Anbahnung des Hausbesuchs (z.B. Telefonat)
  2. Wegegeld (Zeitaufwand + Kosten)
  3. Hausbesuch, einschließlich Beratungen
  4. Therapieziffern

Ziffern Anbahnung des Hausbesuchs

  • 5 Beratung, auch mittels Fernsprecher ggf.
    einschließlich einer kurzen Untersuchung (PKV 10,72 EUR)
  • 6 für die gleichen Leistungen wie unter Ziffer 5,
    jedoch außerhalb der normalen Sprechstundenzeiten (PKV 17,80 EUR)
  • 7 für die gleichen Leistungen wie unter 5,
    jedoch bei Nacht zwischen 20:00 und 07:00 Uhr (PKV 21,21 EUR)
  • 8 für die gleichen Leistungen wie unter 5,
    jedoch sonn- und feiertags (PKV 23,54 EUR)

Ziffern Wegegeld

  • 10.1 Entfernung bis 2km für jede angefangene Stunde bei Tag
    (PKV 3,85 EUR)
  • 10.2 Entfernung bis 2km für jede angefangene Stunde bei Nacht
    (PKV 7,16 EUR)
  • 10.5 pro Kilometer bei Tag (PKV 1,25 EUR)
  • 10.6 pro Kilometer bei Nacht (PKV 2,50 EUR)
  • 10.7 pro Kilometer ab 25km (PKV 0,25 EUR)

Ziffern Hausbesuch, einschließlich Beratungen

  • 9.1 bei Tag (PKV 29,50 EUR)
  • 9.2 in dringenden Fällen (PKV 32,00 EUR)
  • 9.3 bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen (PKV 36,50 EUR)

Ziffern Untersuchung/Therapie

  • Je nach angewandten Untersuchungs- und Therapieformen des Therapeuten (keine Beratungsziffern – Beratung ist in den 9er Ziffern enthalten)

HausbesucheKFZ

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel 1: Eine Patientin ruft am 31.03.2014 um 10:00 Uhr in der Praxis an und bittet um einen Hausbesuch. Der Hausbesuch wird für den 01.04.2014 15:00 Uhr vereinbart. Die Patientin wohnt einen Kilometer von der Praxis entfernt. Therapeutisch wird nach der Untersuchung Hypnose und Atemtherapie durchgeführt.

Datum GebüH Anzahl Text
31.03.2014 5 1 Beratung
01.04.2014 9.1 1 Hausbesuch bei Tag
10.1 1 Wegegeld bei Tag
1 1 Untersuchung
19.8 1 Hypnose
20.1 1 Atemtherapie

Beispiel 2: Ein Patient ruft am 02.04.2014 um 19:30 Uhr an. Dem Patienten geht es nicht gut. Ein abendlicher Hausbesuch wird vereinbart. Der Patient wohnt 12km von der Praxis entfernt. Nach der Untersuchung wird eine psychotherapeutische Intervention durchgeführt.

Datum GebüH Anzahl Text
02.04.2014 6 1 Beratung außerhalb Sprechzeit 19:30
9.3 1 Hausbesuch bei Nacht 20:30
10.6 24 Wegegeld
1 1 Untersuchung
19.1 1 Psychotherapie Intervention

Beispiel 3: Eine Patientin ruft am 01.04.2014 während der regulären Sprechzeit an. Sie hat starke Rückenschmerzen. Für Nachmittag wird ein Hausbesuch vereinbart. Die Patientin wohnt 35km von der Praxis entfernt.

Datum GebüH Anzahl Text
01.04.2014 5 1 Beratung 14:00 Uhr
9.2 1 Hausbesuch dringend 14:30 Uhr
10.7 70 Wegegeld
1 1 Untersuchung
34.1 1 Chiropraktik
35.2 1 Osteopathie

Wenn Hausbesuche immer wieder in der gleichen GebüH-Ziffern Zusammenstellung auftreten, dann sollten die Leistungen in einer Software  (z.B. Heilpraktiker Software heilpraxisLIFE www.heilpraktikersoftware.de oder Heilpraktiker Software SalutaMED www.salutaMED.de) in Form von Makros bzw. Leistungsketten zusammengefasst werden. Makros können unter Stammdaten/Makro angelegt werden.

Experte
Stefan Lackermeier
Heilpraktiker

Weiterführende Links

Heilpraktiker Software heilpraxisLIFE
Heilpraktiker Software SalutaMED
Heilpraktiker Ausbildung
Konzepte & Heilkunst GmbH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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