Anlässlich des diesjährigen Dortmunder Naturheilkundetags waren wir mit unserem neuen Projekt SalutaMED erstmals vertreten. Unser Infostand war während der Messe sehr gut besucht. Die Besucher stellten viele Fragen rund um die Praxisführung und die Abrechnung mit dem GebüH. Wir beantworteten alle Fragen und gaben viele geldwerte Tipps und Tricks.
Umfrage mit erstaunlichem Ergebnis
Während des Messebetriebes haben wir eine stichprobenartige, nicht repräsentative Umfrage bei 30 Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern zum Thema „Abrechnung in der Naturheilpraxis mit dem GebüH“ durchgeführt.
Wir stellten den Messebesuchern die Frage „Wie rechnen Sie Ihre medizinischen Leistungen ab?“. Dabei kam heraus, dass etwa ein Drittel der Befragten nach wie vor die Leistungen „per Hand“, also ohne eine professionelle Praxis- bzw. Abrechnungssoftware schreiben. Zwar gaben viele Therapeuten an, dass sie ihre Rechnungen zumindest mit MS Word oder MS Excel schreiben. Jedoch berichteten auch einige Befragte, dass sie ihre Rechnungen sozusagen mit Block und Bleistift erstellen. Das ist mehr als erstaunlich. Diese Art der Rechnungserstellung ist ausgesprochen fehleranfällig und nicht gerade professionell. Nicht wenige Steuerprüfer dürften sich diesbezüglich die Nase rümpfen.
Als nächstes fragten wir die Messebesucher „Wie viel Zeit benötigen Sie für die Abrechnung Ihrer medizinischen Leistungen?“. Die Befragten, die nach wie vor „per Hand“ ohne professionelle Heilpraktikersoftware abrechnen, teilten mit, dass sie für die Erstellung einer Rechnung etwa 10 bis 15 Minuten benötigen. Wohlgemerkt – pro Rechnung! Zunächst einmal müssen die abzurechnenden Leistungen im GebüH ausfindig gemacht und in die Rechnung eingefügt werden. Die Schwierigkeit besteht dann darin, den korrekten Abrechnungssatz, je nach Kostenträger des Patienten zu finden. Über mögliche Tippfehler kann man hier nur spekulieren. Glücklich ist derjenige, der am Ende die richtigen Abrechnungssätze korrekt notieren mit dem Taschenrechner aufsummieren konnte.
Glückliche Therapeuten dank SalutaMED
Bei professionellen Abrechnungsprogrammen wie SalutaMED dauert die Rechnungserstellung maximal 1-2 Minuten. Nach einer kurzen Einarbeitungszeit hat jeder Therapeut gelernt mit Leistungsketten und der Schnellerfassung umzugehen. In SalutaMED muss nur einmalig festgelegt werden, welche Preise (bzw. welche Abrechnungsart) einem Patienten zugeordnet werden. Danach geht alles ganz schnell. Es müssen nur noch Ziffern in eine Rechnung eingefügt werden. Die korrekten Preise sucht das Programm blitzschnell und automatisch. Die Rechnungssumme wird ebenso blitzschnell und automatisch errechnet.
Der Rechnungsdruck ist in SalutaMED so eingestellt, dass alle relevanten Daten von Hause aus auf der Rechnung stehen z.B. Praxisadresse, Steuernummer, Rechnungsempfänger, Rechnungsdatum, Patient, Geburtsdatum, Diagnose, Rechnungsnummer, Paragraph für die Steuerbefreiung, Zahlungsziel, Bankverbindung, Hinweise für die Erstattung der Rechnung, Leistungen incl. Datum, Mengen und Preise, Rechnungsbetrag. Die Rechnungsnummern werden fortlaufend automatisch vergeben und sind für jeden Steuerprüfer leicht nachvollziehbar.
Verblüffendes Rechenbeispiel
Stellen wir uns einmal vor, dass ein Heilpraktiker oder eine Heilpraktikerin pro Jahr 100 Rechnungen ausstellt. Die Erstellung dieser 100 Rechnungen dauert in SalutaMED insgesamt etwa 200 Minuten oder 3,3 Stunden. Die manuelle Erstellung von 100 Rechnungen ohne professionelle Software dauert etwa 1200 Minuten oder 20 Stunden. Merken Sie etwas? Hier ergibt sich rein rechnerisch eine Zeitersparnis von 16,7 Stunden. Wohlgemerkt – bei lediglich 100 Rechnungen. Bei 200 Rechnungen sprechen wir schon von über 30 Stunden Differenz.
Dieses Rechenbeispiel können wir jederzeit weiterspinnen. Stellen wir uns vor, dass eine Stunde 60,00 EUR kostet, dann sprechen wir bei einer Zeitersparnis von 16,7 Stunden von 1002,00 EUR oder 2 Tagen Urlaub – pro Jahr. Ist das nicht erstaunlich? Ich nehme an, dass Sie gerne jedes Jahr 2 Urlaubstage oder 1000,00 EUR geschenkt bekommen würden. Der Einsatz von SalutaMED macht es möglich.
Geldwerte Tipps für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
Zum Abschluss dieses Beitrags haben wir noch einige geldwerte Tipps und Tricks für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für die Abrechnung mit dem GebüH zusammengestellt.
Verwenden Sie bei der Rechnungserstellung grundsätzlich aussagekräftige Diagnosen. Verzichten Sie auf Diagnosen wie z.B. Vitaminmangel, Leberschwäche, Verdacht auf… Achten Sie bei der Diagnosestellung darauf, dass Sie die offiziellen ICD10 Codes verwenden. Je präziser Sie die Diagnose stellen, desto eher werden die Leistungen vom Kostenträger übernommen. Patienten, die alles oder fast alles vom Kostenträger erstattet bekommen, sind tendenziell treuere Patienten und kommen gerne wieder in die Praxis.
Achten Sie bei der Erstellung der Rechnungen darauf, dass diese nicht zu hoch ausfallen. Es scheint so zu sein, dass Rechnungen über 500 EUR bei den Kostenträgern intensiver geprüft und gerne auch gekürzt werden. Falls sich ein Patient einer umfangreichen Behandlung unterzieht und an einen unbekannten Ort umzieht bzw. wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Patient zahlungsunfähig ist, dann kann das für einen Therapeuten zu einem großen Problem werden. Die Ausstellung von Teil- oder Abschlagsrechnungen machen hier Sinn.
Im Vorfeld kann es sinnvoll sein, den Patienten über die Prognose einer Behandlung aufzuklären. Sinnvoll ist die Unterzeichnung eines Behandlungsvertrages und evtl. die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes. Therapeuten dürfen auf keinen Fall ein Heilungsversprechen abgeben.
Heilpraktiker haben (außer in Notfällen) keine Behandlungspflicht wie Ärzte. Wenn Sie bei einem Patienten/Klienten kein „gutes Gefühl“ haben oder bereits schlechte Erfahrungen machen mussten, dann verweigern Sie die Fortsetzung der Therapie. Das spart Zeit und Nerven, die Sie anderen Patienten widmen können.
Scheuen Sie sich nicht, offene Rechnungen im ein- oder zweistelligen Bereich „abzuschreiben“, vor allem, wenn Sie die Zahlung bereits mehrfach angemahnt haben. Machen Sie sich eine entsprechende Notiz im Patientenstamm.
Stefan Lackermeier
Heilpraktiker
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